Friesoythe (plattdeutsch: Aithe) ist eine Stadt und eine selbständige Gemeinde an der Soeste im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen und gehört zum Oldenburger Münsterland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
22.612 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26169
Vorwahlen
04491, 04405, 04493, 04496, 04497
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Barkentange, Ellerbrock, Heetberg, Knappe, Meeschen, Mehrenkamp, MittelstenThle, Pehmertange, Schillburg, Schlingshöhe, Schwaneburg, Schwaneburgermoor, Thlsfelde, VorderstenThle, Barkentange, Ellerbrock, Heetberg, Knappe, Meeschen, Mehrenkamp, MittelstenThüle, Pehmertange, Schillburg, Schlingshöhe, Schwaneburg, Schwaneburgermoor, Thülsfelde, VorderstenThüle
Gemeinde Friesoythe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Friesoythe gibt es mehrere neuere Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Im Ortsteil Altenoythe wird das 5,1 Hektar große Baugebiet "In der Neuen Kämpe" entwickelt, mit etwa 50 Bauplätzen zwischen 585 und 750 Quadratmetern. Stein- und Schottergärten sollen hier verboten werden, und es sind drei öffentliche Grünflächen samt Regenrückhaltebecken geplant.
- Im Kernort Friesoythe steht das neue Wohnbaugebiet "Plaggenmatt" in Mehrenkamp kurz vor der Erschließung. Hier sollen rund 30 Grundstücke zwischen 600 und 750 Quadratmetern entstehen, erschlossen durch eine neue Planstraße und mit einem Regenrückhaltebecken nördlich des Lindenwegs.
- Es gibt keine direkten Neuerungen spezifisch für Friesoythe in den jüngsten Berichten, aber in der Nachbargemeinde Saterland (Ramsloh) sind umfangreiche Planungen für ein 45 Hektar großes Wohnbaugebiet im Gange, das jedoch nicht direkt Friesoythe betrifft.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.