Frohburg ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig, Freistaat Sachsen, an der Grenze zu Thüringen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.311 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04654
Vorwahlen
034348, 034341, 034344, 034345
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Frohburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Frohburg hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 beschlossen, die Erschließung und Entwicklung des geplanten Baugebietes an der Leipziger Straße vorerst nicht fortzusetzen. Der Bebauungsplan soll jedoch im kommenden Jahr zum Abschluss gebracht werden, aber eine Erschließung des Gebietes und die Vermarktung der Grundstücke ist aktuell nicht geplant.
Ein neues Nahversorgungszentrum in der Bahnhofstraße ist im Bau, nachdem am 21.11.2024 der symbolische erste Spatenstich erfolgte. Hier entstehen neben einem EDEKA-Markt, Verkaufsflächen für Rossmann und Ernsting‘s family, auch ein Wohngebiet mit Grundstücken für Mehr- und Einfamilienhäuser.
Zudem läuft das Bebauungsplanverfahren für den Gewerbepark Frohburg, wo sich auf gut 56 Hektar Gewerbe ansiedeln sollen, und es wird erwartet, dass bis Sommer 2025 das Baurecht erteilt wird.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.