Sie bildet zusammen mit den Städten Nürnberg und Erlangen ein Städtedreieck, das das Kernland des Ballungsraumes Nürnberg darstellt. Fürth (fränkisch: Färdd?/i) ist eine kreisfreie Großstadt im bayerischen Regierungsbezirk Mittelfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Einwohner
129.122 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
90762–90768
Vorwahl
0911
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, AmButterpfad, Kronach, Mittelwasungen, Oberfürberg, Oberwasungen, Plesten, Recktenwaldsmühle, Ronhof, Sack, Unterwasungen
Gemeinde Fürth – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 495 für den Bereich Furth-Süd, Further Straße/Josefstraße, ist bis zum 24. Juni 2024 zur öffentlichen Auslegung und für Stellungnahmen geöffnet. Dieser Plan sieht die Entwicklung eines neuen, vielfältigen Stadtquartiers mit Wohnen, Nahversorgung, Dienstleistungen, Gewerbe und sozialen Einrichtungen vor.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt Fürth gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 001 für den Bereich um die Gustavstraße zurückgewiesen, was zur Folge hat, dass die Änderung des Bebauungsplans endgültig unwirksam ist.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.