Gammertingen ist eine Kleinstadt im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6331 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72501
Vorwahlen
07574 07124 (OT Mariaberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gammertingen – Öffnungszeiten
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Die Stadt Gammertingen plant die Ausweisung weiterer Flächen als Gewerbegebiet GE Alb III westlich der Trochtelfinger Straße in Richtung Norden. Die in Frage kommenden Grundstücke sind bereits erworben, und das Regierungspräsidium Tübingen hält die Einbeziehung der Fläche östlich des landwirtschaftlichen Schuppens und nördlich der Gemeindeverbindungsstraße Harthausen-Mägerkingen für machbar. Das neue Gewerbegebiet soll etwa drei Hektar Fläche umfassen.
Ein Pferdeausbildungs- und Handelsbetrieb im angrenzenden Gewerbegebiet Alb II hatte zu Bedenken hinsichtlich Geruchsemissionen geführt, aber ein Gutachten hat Entwarnung gegeben. Der Bebauungsplan und die Bauvorschriften werden nach Bekanntgabe im Amtsblatt öffentlich ausgelegt, dann kann mit dem Bau begonnen werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.