Gammertingen ist eine Kleinstadt im Landkreis Sigmaringen in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6331 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72501
Vorwahlen
07574 07124 (OT Mariaberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gammertingen – Öffnungszeiten
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Die Stadt Gammertingen plant die Ausweisung weiterer Flächen als Gewerbegebiet GE Alb III westlich der Trochtelfinger Straße in Richtung Norden. Die in Frage kommenden Grundstücke sind bereits erworben, und das Regierungspräsidium Tübingen hält die Einbeziehung der Fläche östlich des landwirtschaftlichen Schuppens und nördlich der Gemeindeverbindungsstraße Harthausen-Mägerkingen für machbar. Das neue Gewerbegebiet soll etwa drei Hektar Fläche umfassen.
Ein Pferdeausbildungs- und Handelsbetrieb im angrenzenden Gewerbegebiet Alb II hatte zu Bedenken hinsichtlich Geruchsemissionen geführt, aber ein Gutachten hat Entwarnung gegeben. Der Bebauungsplan und die Bauvorschriften werden nach Bekanntgabe im Amtsblatt öffentlich ausgelegt, dann kann mit dem Bau begonnen werden.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet