Sie wurde bei ihrer Gründung zur Großen Kreisstadt erhoben, zumal die frühere Stadt Ebingen bereits seit 1. Die im Rahmen der Gebietsreform 1975 durch Zusammenschluss der damaligen Gemeinden Ebingen, Tailfingen, Onstmettingen und Pfeffingen neu gebildete Stadt ist die größte im Zollernalbkreis und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Zollernalbkreis
Einwohner
45.737 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
72458–72461
Vorwahlen
07431, 07432, 07435
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Albstadt
Gemeinde Albstadt – Öffnungszeiten
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FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.