Geeste ist eine an der Ems gelegene Gemeinde im zentralen westlichen Teil des Landkreises Emsland im westlichen Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
11.731 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49744
Vorwahlen
05937, 05907, 05963, 05925
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bienerfeld, Varloh, Bienerfeld, Varloh
Gemeinde Geeste – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Gemeinde Geeste sindSeveral Bebauungspläne und Bauprojekte im Gange:
- Im Ortsteil Dalum wird der Bebauungsplan für eine Biomethananlage weiter verfolgt.
- Im Gewerbegebiet Dalum werden drei neue Gewerbeflächen ausgewiesen, mit bereits konkreten Bauwünschen.
- In Osterbrock ist die Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes im Bereich „Am Sturzbach“ geplant, mit etwa 20 neuen Bauplätzen.
- Im Bereich der abgerissenen Astrid-Lindgren-Schule in Osterbrock-Siedlung soll ein neues Kitagebäude für zwei Krippengruppen sowie sechs Bauplätze entstehen, mit geplanter Fertigstellung zum Kindergartenjahr 2023.
- Der Kräuterhof in Bramhar plant eine Erweiterung, für die ein Bebauungsplan notwendig ist.
- Der Rathauspark in Dalum soll mit Spiel- und Sportangeboten aufgewertet werden, mit einem angemeldeten Haushaltsbetrag von 285.600 € und Fördermitteln in Höhe von 60%.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.