Geilenkirchen ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im westlichen Nordrhein-Westfalen im Kreis Heinsberg (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
27.836 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52511
Vorwahlen
02451, 02453, 02462
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bauchem, Breill, Drinhausen, Hochheid, Horrig, Hoverhof, Königshof, Loherhof, Marienhof, Muthagen, Neu-Tischelen, Niederheid, Rischden, Stegh, Ticheln, Trips, Tripsrath, Weißenhaus, Bauchem, Breill, Drinhausen, Hochheid, Horrig, Hoverhof, Königshof, Loherhof, Marienhof, Muthagen, Neu-Tischelen, Niederheid, Rischden, Stegh, Ticheln, Trips, Tripsrath, Weißenhaus
Gemeinde Geilenkirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Das REWE-Gelände in Geilenkirchen soll zunächst ohne Wohnungsbau entwickelt werden, stattdessen sind ein Vollsortimenter, Discounter und Drogerie-Markt geplant. Es besteht die Option, in Zukunft zusätzliche Wohnbebauung zu errichten, wenn die Baukosten es zulassen. Eine Veränderungssperre, die bis Februar 2025 gilt, beeinflusst derzeit die Planungen.
- Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 118 eingestellt und stattdessen das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 126 und Nr. 127 eingeleitet. Bebauungsplan Nr. 126 betrifft die Erweiterung des Gewerbegebiets Niederheid, während Bebauungsplan Nr. 127 die Entwicklung eines kleinen Wohngebiets in Immendorf zum Ziel hat.
- In Heinsberg, nicht direkt in Geilenkirchen, aber in der näheren Region, wurde ein neues Wohngebiet an der Geilenkirchener Straße erschlossen, auf dem freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften entstehen sollen. Das Gebiet wird nachhaltig und zukunftsorientiert gestaltet.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.