Geilenkirchen ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im westlichen Nordrhein-Westfalen im Kreis Heinsberg (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
27.836 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52511
Vorwahlen
02451, 02453, 02462
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bauchem, Breill, Drinhausen, Hochheid, Horrig, Hoverhof, Königshof, Loherhof, Marienhof, Muthagen, Neu-Tischelen, Niederheid, Rischden, Stegh, Ticheln, Trips, Tripsrath, Weißenhaus, Bauchem, Breill, Drinhausen, Hochheid, Horrig, Hoverhof, Königshof, Loherhof, Marienhof, Muthagen, Neu-Tischelen, Niederheid, Rischden, Stegh, Ticheln, Trips, Tripsrath, Weißenhaus
Gemeinde Geilenkirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Das REWE-Gelände in Geilenkirchen soll zunächst ohne Wohnungsbau entwickelt werden, stattdessen sind ein Vollsortimenter, Discounter und Drogerie-Markt geplant. Es besteht die Option, in Zukunft zusätzliche Wohnbebauung zu errichten, wenn die Baukosten es zulassen. Eine Veränderungssperre, die bis Februar 2025 gilt, beeinflusst derzeit die Planungen.
- Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 118 eingestellt und stattdessen das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 126 und Nr. 127 eingeleitet. Bebauungsplan Nr. 126 betrifft die Erweiterung des Gewerbegebiets Niederheid, während Bebauungsplan Nr. 127 die Entwicklung eines kleinen Wohngebiets in Immendorf zum Ziel hat.
- In Heinsberg, nicht direkt in Geilenkirchen, aber in der näheren Region, wurde ein neues Wohngebiet an der Geilenkirchener Straße erschlossen, auf dem freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften entstehen sollen. Das Gebiet wird nachhaltig und zukunftsorientiert gestaltet.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.