Geilenkirchen ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im westlichen Nordrhein-Westfalen im Kreis Heinsberg (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
27.836 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52511
Vorwahlen
02451, 02453, 02462
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bauchem, Breill, Drinhausen, Hochheid, Horrig, Hoverhof, Königshof, Loherhof, Marienhof, Muthagen, Neu-Tischelen, Niederheid, Rischden, Stegh, Ticheln, Trips, Tripsrath, Weißenhaus, Bauchem, Breill, Drinhausen, Hochheid, Horrig, Hoverhof, Königshof, Loherhof, Marienhof, Muthagen, Neu-Tischelen, Niederheid, Rischden, Stegh, Ticheln, Trips, Tripsrath, Weißenhaus
Gemeinde Geilenkirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Das REWE-Gelände in Geilenkirchen soll zunächst ohne Wohnungsbau entwickelt werden, stattdessen sind ein Vollsortimenter, Discounter und Drogerie-Markt geplant. Es besteht die Option, in Zukunft zusätzliche Wohnbebauung zu errichten, wenn die Baukosten es zulassen. Eine Veränderungssperre, die bis Februar 2025 gilt, beeinflusst derzeit die Planungen.
- Der Rat der Stadt Geilenkirchen hat das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 118 eingestellt und stattdessen das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 126 und Nr. 127 eingeleitet. Bebauungsplan Nr. 126 betrifft die Erweiterung des Gewerbegebiets Niederheid, während Bebauungsplan Nr. 127 die Entwicklung eines kleinen Wohngebiets in Immendorf zum Ziel hat.
- In Heinsberg, nicht direkt in Geilenkirchen, aber in der näheren Region, wurde ein neues Wohngebiet an der Geilenkirchener Straße erschlossen, auf dem freistehende Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften entstehen sollen. Das Gebiet wird nachhaltig und zukunftsorientiert gestaltet.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.