Erkelenz ist eine Stadt im Rheinland und liegt rund 15 Kilometer südwestlich von Mönchengladbach am Nordrand der Kölner Bucht auf halbem Weg zwischen Niederrhein und Niedermaas
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
43.492 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41812
Vorwahlen
02431, 02164, 02432, 02435, 02433
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hauerhof, Mennekrath, Neuhaus, Oeratt, Tenholt, Wahnenbusch, Hauerhof, Mennekrath, Neuhaus, Oeratt, Tenholt, Wahnenbusch
Gemeinde Erkelenz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Erkelenz hat in den letzten Jahren zahlreiche Bebauungspläne und -änderungen umgesetzt, um der wachsenden Nachfrage nach Bauland und Wohnungen zu begegnen. Ein wichtiges Handlungskonzept ist das „Handlungskonzept Wohnen“, das einen Neubaubedarf von rund 250 Wohnungen jährlich bis 2030 ausweist. Die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz (GEE) hat in den vergangenen 20 Jahren über 1.000 Baugrundstücke in 30 verschiedenen Baugebieten entwickelt, was zu einer signifikanten Erhöhung des Wohnungsbestands und einer positiven Einwohnerentwicklung beigetragen hat. Zudem werden Bebauungspläne durch den Rat der Stadt als Satzung beschlossen und sind rechtsverbindlich für die Besitzenden von Grundstücken.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.