Erkelenz ist eine Stadt im Rheinland und liegt rund 15 Kilometer südwestlich von Mönchengladbach am Nordrand der Kölner Bucht auf halbem Weg zwischen Niederrhein und Niedermaas
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
43.492 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41812
Vorwahlen
02431, 02164, 02432, 02435, 02433
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hauerhof, Mennekrath, Neuhaus, Oeratt, Tenholt, Wahnenbusch, Hauerhof, Mennekrath, Neuhaus, Oeratt, Tenholt, Wahnenbusch
Gemeinde Erkelenz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Erkelenz hat in den letzten Jahren zahlreiche Bebauungspläne und -änderungen umgesetzt, um der wachsenden Nachfrage nach Bauland und Wohnungen zu begegnen. Ein wichtiges Handlungskonzept ist das „Handlungskonzept Wohnen“, das einen Neubaubedarf von rund 250 Wohnungen jährlich bis 2030 ausweist. Die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz (GEE) hat in den vergangenen 20 Jahren über 1.000 Baugrundstücke in 30 verschiedenen Baugebieten entwickelt, was zu einer signifikanten Erhöhung des Wohnungsbestands und einer positiven Einwohnerentwicklung beigetragen hat. Zudem werden Bebauungspläne durch den Rat der Stadt als Satzung beschlossen und sind rechtsverbindlich für die Besitzenden von Grundstücken.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.