Geislingen an der Steige ist eine Stadt in Baden-Württemberg, im Südosten der Region Stuttgart etwa 15 km südöstlich von Göppingen bzw
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
28.290 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73312
Vorwahlen
07331, 07334, 07337
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Geislingen an der Steige – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein Bebauungsplan für den 2. Bauabschnitt des Gewerbeparks Schwäbische Alb in Geislingen im Stadtbezirk Türkheim wird derzeit erstellt, einschließlich einer Flächennutzungsplan-Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
- Der Gemeinderat hat Beschlüsse zur Aufstellung und Änderung verschiedener Bebauungspläne gefasst, wie zum Beispiel den Bebauungsplan "Gehrn" für eine städtebauliche Nachverdichtung und moderne Bauweise, den Bebauungsplan "Obere Breite" in Binsdorf für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets und den Bebauungsplan "Heimgärten II, 1. Änderung" in Binsdorf zur Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche zugunsten der gewerblichen Nutzung.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.