Geislingen an der Steige ist eine Stadt in Baden-Württemberg, im Südosten der Region Stuttgart etwa 15 km südöstlich von Göppingen bzw
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
28.290 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73312
Vorwahlen
07331, 07334, 07337
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Geislingen an der Steige – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein Bebauungsplan für den 2. Bauabschnitt des Gewerbeparks Schwäbische Alb in Geislingen im Stadtbezirk Türkheim wird derzeit erstellt, einschließlich einer Flächennutzungsplan-Änderung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
- Der Gemeinderat hat Beschlüsse zur Aufstellung und Änderung verschiedener Bebauungspläne gefasst, wie zum Beispiel den Bebauungsplan "Gehrn" für eine städtebauliche Nachverdichtung und moderne Bauweise, den Bebauungsplan "Obere Breite" in Binsdorf für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets und den Bebauungsplan "Heimgärten II, 1. Änderung" in Binsdorf zur Reduzierung der öffentlichen Verkehrsfläche zugunsten der gewerblichen Nutzung.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.