Die Barbarossastadt Gelnhausen ist die Kreisstadt des Main-Kinzig-Kreises im Südosten Hessens
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
23.220 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
63571, 63589
Vorwahl
06051
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kaltenborn, Kaltenborn
Gemeinde Gelnhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen hat den Bebauungsplan „Südstadt - Westliches Ziegelhaus“ beschlossen. Der Plan betrifft ein Gebiet in der Gelnhäuser Südstadt, begrenzt durch die Bahntrasse im Süden, die Altenhaßlauer Straße und die Straße Im Ziegelhaus im Osten, den Gewässerverlauf der Kinzig im Norden und die Hailerer Straße im Nordwesten. Das Plangebiet umfasst etwa 79.200 m2.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht, verkehrstechnischer Untersuchung und anderen Gutachten wurde vom 29. Juli 2024 bis 6. September 2024 öffentlich verfügbar gemacht. Die Unterlagen können im Rathaus der Stadt Gelnhausen eingesehen werden.
Zudem hat die Stadtverordnetenversammlung die Entwicklung des Joh-Areals und der gesamten Südstadt vorangetrieben, mit Plänen für eine kleinteilige Bebauung, eine öffentliche Verkehrsfläche und einen zentralen Platz mit Tiefgarage.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.