Die Stadt Gescher [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈgɛʃɐ] (plattdeutsch Gesker) liegt im westlichen Münsterland im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und ist eine Gemeinde des Kreises Borken im Regierungsbezirk Münster
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
17.186 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48712
Vorwahlen
02542, 02863
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bren, Estern, Harwick, Tungerloh-Capellen, Büren, Estern, Harwick, Tungerloh-Capellen, Tungerloh-Pröbsting
Gemeinde Gescher – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Gescher umfassen verschiedene Änderungen und Ergänzungen bestehender Bebauungspläne. Dazu gehören die 28. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Neuen Kamp - Feldwiese", die 10. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 "Stadtlohner Straße", die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 "Alter Postweg", die 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 Teil 3 "Gewerbegebiet (Industriegebiet) West/Venneweg" und die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 "Wohn- und Sportgelände Hochmoor" im Ortsteil Hochmoor.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.