Coesfeld (gesprochen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'koːsfɛlt] mit Dehnungs-e), bis ins 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
36.382 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48653
Vorwahlen
02541, 02546
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berg, Brink, Flamschen, Gaupel, Goxel, Harle, Klye, Sirksfeld, Stevede, Stockum, Skerhook, Berg, Brink, Flamschen, Gaupel, Goxel, Harle, Klye, Sirksfeld, Stevede, Stockum, Sükerhook
Gemeinde Coesfeld – Öffnungszeiten
- Montag:
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Der Bebauungsplan für die Wochenendhaussiedlung Emkum sieht eine Maximalgröße der Wochenendhäuser von 100 Quadratmetern und der Nebengebäude von 50 Quadratmetern vor. Dauerwohnen ist ausgeschlossen. Der Kreis Coesfeld plant, den Bewohnern durch öffentlich-rechtliche Verträge eine dauerhafte, personengebundene Wohnungsperspektive zu bieten, die jedoch nicht vererbbar oder verkaufbar ist. Die Legalisierung des baulichen Bestandes und gegebenenfalls Rückbau sind vorgesehen.
Zudem gibt es aktuelle Beteiligungen und Anhörungen zu verschiedenen Bauleitplanverfahren in der Stadt Coesfeld, wie z.B. der Umgestaltung des Oldendorper Weges, der Lärmminderungsplanung und der Fahrradzone im Hengtegebiet.
Es wurden auch Bebauungspläne für andere Bereiche wie das Wohnquartier Lette-Nord und den Parkplatz Rekener Straße sowie den Ausbau der Rekener Straße angekündigt.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.