Coesfeld (gesprochen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'koːsfɛlt] mit Dehnungs-e), bis ins 20
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
36.382 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48653
Vorwahlen
02541, 02546
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berg, Brink, Flamschen, Gaupel, Goxel, Harle, Klye, Sirksfeld, Stevede, Stockum, Skerhook, Berg, Brink, Flamschen, Gaupel, Goxel, Harle, Klye, Sirksfeld, Stevede, Stockum, Sükerhook
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Der Bebauungsplan für die Wochenendhaussiedlung Emkum sieht eine Maximalgröße der Wochenendhäuser von 100 Quadratmetern und der Nebengebäude von 50 Quadratmetern vor. Dauerwohnen ist ausgeschlossen. Der Kreis Coesfeld plant, den Bewohnern durch öffentlich-rechtliche Verträge eine dauerhafte, personengebundene Wohnungsperspektive zu bieten, die jedoch nicht vererbbar oder verkaufbar ist. Die Legalisierung des baulichen Bestandes und gegebenenfalls Rückbau sind vorgesehen.
Zudem gibt es aktuelle Beteiligungen und Anhörungen zu verschiedenen Bauleitplanverfahren in der Stadt Coesfeld, wie z.B. der Umgestaltung des Oldendorper Weges, der Lärmminderungsplanung und der Fahrradzone im Hengtegebiet.
Es wurden auch Bebauungspläne für andere Bereiche wie das Wohnquartier Lette-Nord und den Parkplatz Rekener Straße sowie den Ausbau der Rekener Straße angekündigt.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.