Coesfeld (gesprochen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'koːsfɛlt] mit Dehnungs-e), bis ins 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
36.382 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48653
Vorwahlen
02541, 02546
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berg, Brink, Flamschen, Gaupel, Goxel, Harle, Klye, Sirksfeld, Stevede, Stockum, Skerhook, Berg, Brink, Flamschen, Gaupel, Goxel, Harle, Klye, Sirksfeld, Stevede, Stockum, Sükerhook
Gemeinde Coesfeld – Öffnungszeiten
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Der Bebauungsplan für die Wochenendhaussiedlung Emkum sieht eine Maximalgröße der Wochenendhäuser von 100 Quadratmetern und der Nebengebäude von 50 Quadratmetern vor. Dauerwohnen ist ausgeschlossen. Der Kreis Coesfeld plant, den Bewohnern durch öffentlich-rechtliche Verträge eine dauerhafte, personengebundene Wohnungsperspektive zu bieten, die jedoch nicht vererbbar oder verkaufbar ist. Die Legalisierung des baulichen Bestandes und gegebenenfalls Rückbau sind vorgesehen.
Zudem gibt es aktuelle Beteiligungen und Anhörungen zu verschiedenen Bauleitplanverfahren in der Stadt Coesfeld, wie z.B. der Umgestaltung des Oldendorper Weges, der Lärmminderungsplanung und der Fahrradzone im Hengtegebiet.
Es wurden auch Bebauungspläne für andere Bereiche wie das Wohnquartier Lette-Nord und den Parkplatz Rekener Straße sowie den Ausbau der Rekener Straße angekündigt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.