Die Stadt Borken (plattdeutsch Buorken) liegt im westlichen Münsterland im Nordwesten des Landes Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Borken (Regierungsbezirk Münster) sowie dessen Kreisstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
42.974 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46325
Vorwahlen
02861, 02862, 02865, 02872
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gilserhof, Grtlohn, Hoxfeld, Marienrode, Neumhle, Westenborken, Gilserhof, Grütlohn, Hoxfeld, Marienrode, Neumühle, Westenborken
Gemeinde Borken – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Borken gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zu Bebauungsplänen:
- In Borken (Nordrhein-Westfalen) wird im Bereich des Bebauungsplanes BO 12b Kampstraße eine Brachfläche erschlossen, um neue Baugrundstücke für neun freistehende Einfamilienhäuser zu schaffen. Die Erschließung begann im Herbst 2024, und der Baubeginn ist nach der Vergabe der Baugrundstücke im Frühjahr 2025 geplant. Die Bewerbungsphase endet am 16.03.2025.
- In Borken (Hessen) wurde der Bebauungsplan Nr. 3 „Sondergebiet Solar“ im Stadtteil Lendorf aufgestellt, um eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 15.01.2025 bis 17.02.2025 statt.
- In Borken (Hessen) wurde auch die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 2 „Rosengarten“ im Stadtteil Haarhausen beschlossen. Hier wird landwirtschaftliche Fläche in Wohnbaufläche umgewandelt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen fand vom 02.01.2025 bis 03.02.2025 statt.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.