Die Stadt Borken (plattdeutsch Buorken) liegt im westlichen Münsterland im Nordwesten des Landes Nordrhein-Westfalen und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Borken (Regierungsbezirk Münster) sowie dessen Kreisstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
42.974 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46325
Vorwahlen
02861, 02862, 02865, 02872
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Gilserhof, Grtlohn, Hoxfeld, Marienrode, Neumhle, Westenborken, Gilserhof, Grütlohn, Hoxfeld, Marienrode, Neumühle, Westenborken
Gemeinde Borken – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:30
- Dienstag: 08:00 - 16:30
- Mittwoch: 08:00 - 16:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:30
- Freitag: 08:00 - 15:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Borken gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zu Bebauungsplänen:
- In Borken (Nordrhein-Westfalen) wird im Bereich des Bebauungsplanes BO 12b Kampstraße eine Brachfläche erschlossen, um neue Baugrundstücke für neun freistehende Einfamilienhäuser zu schaffen. Die Erschließung begann im Herbst 2024, und der Baubeginn ist nach der Vergabe der Baugrundstücke im Frühjahr 2025 geplant. Die Bewerbungsphase endet am 16.03.2025.
- In Borken (Hessen) wurde der Bebauungsplan Nr. 3 „Sondergebiet Solar“ im Stadtteil Lendorf aufgestellt, um eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 15.01.2025 bis 17.02.2025 statt.
- In Borken (Hessen) wurde auch die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 2 „Rosengarten“ im Stadtteil Haarhausen beschlossen. Hier wird landwirtschaftliche Fläche in Wohnbaufläche umgewandelt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen fand vom 02.01.2025 bis 03.02.2025 statt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.