Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Gilching

Gilching ist die nördlichste und mit mehr als 19.000 Einwohnern die drittgrößte Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Starnberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
19.065 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82205
Vorwahl
08105
Adresse der Gemeinde
Rathausplatz 1, 82205 Gilching
Rathausplatz 1, 82205 Gilching 82205 Bayern DE
Website
Ortsteile
Argelsried, Geisenbrunn, Neugilching, Rottenried, StGilgen, Steinberg, Steinlach, Talhof, Waldhof, Wiesmath, Argelsried, Geisenbrunn, Neugilching, Rottenried, StGilgen, Steinberg, Steinlach, Talhof, Waldhof, Wiesmath
Gemeinde Gilching – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) arbeitet weiter an dem Bebauungsplan für das neue Wohngebiet auf der sogenannten "Gilchinger Glatze" in Gilching. Dieses Projekt sieht den Bau von Wohnraum für bis zu 2.000 Menschen auf einer 14 Hektar großen Fläche vor, die eine parkähnliche Anlage mit hoher Aufenthaltsqualität und Grüngestaltung umfassen soll. Aktuell werden die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung abgearbeitet und der Entwurf für den Bebauungsplan finalisiert.

Zusätzlich hat der Gemeinderat von Gilching im Dezember 2023 den Beschluss zur Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplans für das ehemalige Zelenka-Gelände gefasst, um die Baufenster auf den betreffenden Flächen anzupassen.

Darüber hinaus wurde in der jüngsten Bauausschusssitzung in Gilching die energetische Ertüchtigung und die Zusammenlegung des REWE-Marktes mit dem angrenzenden Getränkemarkt positiv bewertet, was eine Erweiterung der Verkaufsfläche ermöglicht.

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.