Gladenbach ist eine Stadt im Westen des mittelhessischen Landkreises Marburg-Biedenkopf
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
12.294 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35075
Vorwahl
06462
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ammenhausen, Blankenstein, Bruchmhle, Ammenhausen, Blankenstein, Bruchmühle
Gemeinde Gladenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 00:00 - 00:00
08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Gladenbach plant die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Im Tiefen Graben“ im Stadtteil Erdhausen.
- Es gibt Pläne für 21 Bauplätze in Frohnhausen, die jedoch Konfliktpotenzial mit lokalen Landwirten bergen.
- Ein neues Baugebiet in Gladenbach-Weidenhausen ist in der finalen Planungsphase nach zähen Grundstücksverhandlungen.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.