Grenzach-Wyhlen ist eine Gemeinde im Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg im äußersten Südwesten Deutschlands mit 15.103 Einwohnern (Stand: 13
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
14.848 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79639
Vorwahl
07624
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Grenzach-Wyhlen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Kapellenbach Ost“ in Grenzach-Wyhlen ist in der Umsetzung; die Erschließung erfolgt in drei Abschnitten, wobei die Grundstücke in Bauabschnitt A seit Anfang 2023, in Bauabschnitt B voraussichtlich ab März 2026 und in Bauabschnitt C voraussichtlich ab Ende 2028 zur Verfügung stehen.
Der Verkauf der Grundstücke in den Bauabschnitten A und B beginnt ab Mai/Juni 2024, während der Verkauf für Bauabschnitt C später starten wird. Eine Informationsveranstaltung für private Bauherren ist am 14.06.2024 geplant.
Zusätzlich wurde der Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Grenzach“ am 26.09.2023 vom Gemeinderat beschlossen und ist in Kraft getreten.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.