Aalen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈaːlən] ist eine mittelgroße Stadt im Osten Baden-Württembergs, etwa 70 km östlich von Stuttgart und 50 km nördlich von Ulm
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
68.351 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73430–73434, 73453
Vorwahlen
07361, 07366, 07367
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aalwirtshaus, Arlesberg, Bernlohe, Brastelburg, Geiselwang, Hahnenberg, Himmlingen, Hirschhof, Hohenberg, Jägerhaus, Kleinvogelsang, Lauchhof, Mäderhof, Mädle, Mantelhof, Neubau, Pompelhof, Rauental, Sandberg, Sauerbach, Schwalbenhof, Sofienhof, Vogelsang, Aalwirtshaus, Arlesberg, Bernlohe, Brastelburg, Geiselwang, Hahnenberg, Himmlingen, Hirschhof, Hohenberg, Jägerhaus, Kleinvogelsang, Lauchhof, Mäderhof, Mädle, Mantelhof, Neubau, Pompelhof
Gemeinde Aalen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bebauungsplan für den geplanten ZEISS Standort in Aalen-Ebnat wird vom 11. April bis zum 24. Mai online oder im Rathaus in Aalen zu den üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung findet am 23. April in der Jurahalle in Ebnat statt, um über das Vorhaben und das Gesamtprojekt zu informieren und Fragen zu beantworten. Der neue ZEISS Standort soll etwa 2.500 Arbeitsplätze der Sparte Industrial Quality & Research schaffen und ist Teil der langfristigen Wachstumsstrategie der ZEISS Gruppe.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung