Aalen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈaːlən] ist eine mittelgroße Stadt im Osten Baden-Württembergs, etwa 70 km östlich von Stuttgart und 50 km nördlich von Ulm
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
68.351 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73430–73434, 73453
Vorwahlen
07361, 07366, 07367
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aalwirtshaus, Arlesberg, Bernlohe, Brastelburg, Geiselwang, Hahnenberg, Himmlingen, Hirschhof, Hohenberg, Jägerhaus, Kleinvogelsang, Lauchhof, Mäderhof, Mädle, Mantelhof, Neubau, Pompelhof, Rauental, Sandberg, Sauerbach, Schwalbenhof, Sofienhof, Vogelsang, Aalwirtshaus, Arlesberg, Bernlohe, Brastelburg, Geiselwang, Hahnenberg, Himmlingen, Hirschhof, Hohenberg, Jägerhaus, Kleinvogelsang, Lauchhof, Mäderhof, Mädle, Mantelhof, Neubau, Pompelhof
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Der Bebauungsplan für den geplanten ZEISS Standort in Aalen-Ebnat wird vom 11. April bis zum 24. Mai online oder im Rathaus in Aalen zu den üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung findet am 23. April in der Jurahalle in Ebnat statt, um über das Vorhaben und das Gesamtprojekt zu informieren und Fragen zu beantworten. Der neue ZEISS Standort soll etwa 2.500 Arbeitsplätze der Sparte Industrial Quality & Research schaffen und ist Teil der langfristigen Wachstumsstrategie der ZEISS Gruppe.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.