Aalen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈaːlən] ist eine mittelgroße Stadt im Osten Baden-Württembergs, etwa 70 km östlich von Stuttgart und 50 km nördlich von Ulm
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
68.351 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73430–73434, 73453
Vorwahlen
07361, 07366, 07367
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aalwirtshaus, Arlesberg, Bernlohe, Brastelburg, Geiselwang, Hahnenberg, Himmlingen, Hirschhof, Hohenberg, Jägerhaus, Kleinvogelsang, Lauchhof, Mäderhof, Mädle, Mantelhof, Neubau, Pompelhof, Rauental, Sandberg, Sauerbach, Schwalbenhof, Sofienhof, Vogelsang, Aalwirtshaus, Arlesberg, Bernlohe, Brastelburg, Geiselwang, Hahnenberg, Himmlingen, Hirschhof, Hohenberg, Jägerhaus, Kleinvogelsang, Lauchhof, Mäderhof, Mädle, Mantelhof, Neubau, Pompelhof
Gemeinde Aalen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bebauungsplan für den geplanten ZEISS Standort in Aalen-Ebnat wird vom 11. April bis zum 24. Mai online oder im Rathaus in Aalen zu den üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung findet am 23. April in der Jurahalle in Ebnat statt, um über das Vorhaben und das Gesamtprojekt zu informieren und Fragen zu beantworten. Der neue ZEISS Standort soll etwa 2.500 Arbeitsplätze der Sparte Industrial Quality & Research schaffen und ist Teil der langfristigen Wachstumsstrategie der ZEISS Gruppe.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.