Aalen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈaːlən] ist eine mittelgroße Stadt im Osten Baden-Württembergs, etwa 70 km östlich von Stuttgart und 50 km nördlich von Ulm
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
68.351 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73430–73434, 73453
Vorwahlen
07361, 07366, 07367
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aalwirtshaus, Arlesberg, Bernlohe, Brastelburg, Geiselwang, Hahnenberg, Himmlingen, Hirschhof, Hohenberg, Jägerhaus, Kleinvogelsang, Lauchhof, Mäderhof, Mädle, Mantelhof, Neubau, Pompelhof, Rauental, Sandberg, Sauerbach, Schwalbenhof, Sofienhof, Vogelsang, Aalwirtshaus, Arlesberg, Bernlohe, Brastelburg, Geiselwang, Hahnenberg, Himmlingen, Hirschhof, Hohenberg, Jägerhaus, Kleinvogelsang, Lauchhof, Mäderhof, Mädle, Mantelhof, Neubau, Pompelhof
Gemeinde Aalen – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
Der Bebauungsplan für den geplanten ZEISS Standort in Aalen-Ebnat wird vom 11. April bis zum 24. Mai online oder im Rathaus in Aalen zu den üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung findet am 23. April in der Jurahalle in Ebnat statt, um über das Vorhaben und das Gesamtprojekt zu informieren und Fragen zu beantworten. Der neue ZEISS Standort soll etwa 2.500 Arbeitsplätze der Sparte Industrial Quality & Research schaffen und ist Teil der langfristigen Wachstumsstrategie der ZEISS Gruppe.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.