Greven (plattdeutsch Graiwen) ist eine Stadt im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
37.700 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48268
Vorwahlen
02571, 02575 Reckenfeld
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hembergen, Maestrup, Pentrup, Hembergen, Maestrup, Pentrup
Gemeinde Greven – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan 22.8 "Emsinsel" in Greven ist aktuell und dient zu Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskunft muss Kontakt mit der Stadtverwaltung aufgenommen werden. Zudem ist der Bebauungsplan im Amtsblatt der Stadt Greven vom 19. Dezember 2024 veröffentlicht worden, wo er während der Dienststunden eingesehen werden kann.
Ein weiteres Projekt betrifft den Neubau auf einem Brownfield in Greven, wo bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan für das GI-Areal vorliegt und der Rückbau der alten Produktionsimmobilie sowie der Neubau von Logistikflächen geplant sind.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.