Grimmen ist eine Stadt im Landkreis Vorpommern-Rügen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
9260 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18507
Vorwahl
038326
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Grimmen – Öffnungszeiten
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Die Stadt Grimmen hat den Bebauungsplan Nr. 26 für das Sondergebiet Einzelhandel an der Tribseeser Straße an der Bahn aufgestellt. Dieser Plan umfasst die Entwicklung eines ehemaligen gewerblichen Handwerksbetriebs zu einem Lebensmitteldiscounter und einer Backshop-Nutzung. Der bestehende Lidl-Markt an der Stralsunder Straße soll an diesen neuen Standort verlegt werden, während der alte Standort zu einem Dialysezentrum umgenutzt werden soll. Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren geändert werden, da das geplante Gebiet bisher als Wohnbaufläche dargestellt ist. Die Stadtvertretung hat den Aufstellungsbeschluss am 15. Dezember 2022 gefasst und die notwendigen Änderungen des Flächennutzungsplans am 3. Februar 2023 beschlossen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.