Marlow ist eine amtsfreie Stadt im Westen des Landkreises Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
4665 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18337
Vorwahl
038221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marlow
Am Markt 1
18337 Marlow
2. Finanzamt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
3. Agentur für Arbeit Ribnitz-Damgarten
An der Mühle 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Gemeinde Marlow – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hatSeveral Bebauungspläne und Änderungen beschlossen und veröffentlicht:
- Bebauungsplan Nr. 33 „Feuerwehr Bartelshagen I“ wurde im September 2024 gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bis 25.11.2024 ausgeschrieben.
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Schule“ im OT Gresenhorst wurde am 22.05.2024 rückwirkend zum 19.12.2023 beschlossen.
- 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Wohngebiet „Kloster-Wulfshäger-Weg“ im OT Gresenhorst wurden am 22.05.2024 beschlossen und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bis 24.07.2024 ausgeschrieben.
- 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marlow wurde am 22.05.2024 gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bis 24.07.2024 ausgeschrieben, im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 33 „Feuerwehr Bartelshagen I“.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.