Marlow ist eine amtsfreie Stadt im Westen des Landkreises Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
4665 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18337
Vorwahl
038221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marlow
Am Markt 1
18337 Marlow
2. Finanzamt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
3. Agentur für Arbeit Ribnitz-Damgarten
An der Mühle 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Gemeinde Marlow – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hatSeveral Bebauungspläne und Änderungen beschlossen und veröffentlicht:
- Bebauungsplan Nr. 33 „Feuerwehr Bartelshagen I“ wurde im September 2024 gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bis 25.11.2024 ausgeschrieben.
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Schule“ im OT Gresenhorst wurde am 22.05.2024 rückwirkend zum 19.12.2023 beschlossen.
- 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Wohngebiet „Kloster-Wulfshäger-Weg“ im OT Gresenhorst wurden am 22.05.2024 beschlossen und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bis 24.07.2024 ausgeschrieben.
- 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marlow wurde am 22.05.2024 gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bis 24.07.2024 ausgeschrieben, im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 33 „Feuerwehr Bartelshagen I“.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.