Groß-Umstadt ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
21.001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64823
Vorwahl
06078
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Groß-Umstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der neue Standort der Ernst-Reuter-Schule in Groß-Umstadt soll im Süden der Gustav-Hacker-Siedlung entstehen, was eine Änderung des Bebauungsplans Nordspange erfordert. Das neue Gelände liegt südlich der Breslauer und Hans-Kudlich-Straße und ist etwa 27.588 Quadratmeter groß. Geplant sind zwei Kreisel nord- und südwestlich der Schule sowie ein ÖPNV-Haltepunkt mit Parkplatz im Osten. Ein Grundsatzbeschluss ist für Oktober 2024 angestrebt, und die Offenlage des geänderten Bebauungsplans ist für 2025 geplant.
Zudem hat die Stadt Groß-Umstadt mehrere Bebauungspläne für verschiedene Stadtteile, wie z.B. den Bebauungsplan "Westlich der Hans-Kudlich-Straße" und den Bebauungsplan "Im Stiel III" in Richen, die regeln, wie Grundstücke bebaut und genutzt werden können.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.