Heubach ist eine Stadt im Ostalbkreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
9892 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73540
Vorwahl
07173
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beuren, Buch, Beuren, Buch
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heubach
Hauptstraße 1
73540 Heubach
2. Ordnungsamt Heubach
Hauptstraße 1
73540 Heubach
3. Finanzamt Schwäbisch Gmünd
Bockstraße 1
73525 Schwäbisch Gmünd
Gemeinde Heubach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadt Heubach plant keine neuen Bebauungspläne innerhalb ihrer own Grenzen, aber es gibt Pläne in der Gemeinde Reken, Ortsteil Maria Veen, für ein Gewerbegebiet namens „Gewerbegebiet Heubach“. Dieser Bebauungsplan BMV 14 umfasst die Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen zu Gewerbegebiet und Straßenverkehrsflächen, um Betriebserweiterungen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu ermöglichen. Die Fläche beträgt etwa 3,0 ha und liegt im Landschaftsschutzgebiet „Heubach- und Boombachniederung“.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.