Heubach ist eine Stadt im Ostalbkreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Ostalbkreis
Einwohner
9892 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73540
Vorwahl
07173
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beuren, Buch, Beuren, Buch
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heubach
Hauptstraße 1
73540 Heubach
2. Ordnungsamt Heubach
Hauptstraße 1
73540 Heubach
3. Finanzamt Schwäbisch Gmünd
Bockstraße 1
73525 Schwäbisch Gmünd
Gemeinde Heubach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadt Heubach plant keine neuen Bebauungspläne innerhalb ihrer own Grenzen, aber es gibt Pläne in der Gemeinde Reken, Ortsteil Maria Veen, für ein Gewerbegebiet namens „Gewerbegebiet Heubach“. Dieser Bebauungsplan BMV 14 umfasst die Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen zu Gewerbegebiet und Straßenverkehrsflächen, um Betriebserweiterungen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu ermöglichen. Die Fläche beträgt etwa 3,0 ha und liegt im Landschaftsschutzgebiet „Heubach- und Boombachniederung“.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.