Babenhausen (im lokalen Dialekt: Bawehause) ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
16.659 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
64832
Vorwahl
06073
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breipohl, Gaierberghof, Gellershagen, Olgishofen, Schlierbach, Breipohl, Gaierberghof, Gellershagen, Olgishofen, Schlierbach
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan "Kaisergärten" der Stadt Babenhausen für unwirksam erklärt, weil die Lärmbelastung nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der Plan für ein modernes Wohnquartier mit über 2.000 Wohnungen und einer neuen Grundschule auf dem ehemaligen Gelände der US-Kaserne liegt nun auf Eis. Die Stadt will alle rechtlichen Mittel ausschöpfen und eine Beschwerde einlegen. Bereits erteilte Baugenehmigungen bleiben gültig, aber neue Genehmigungen können nicht erteilt werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.