Babenhausen (im lokalen Dialekt: Bawehause) ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
16.659 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
64832
Vorwahl
06073
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breipohl, Gaierberghof, Gellershagen, Olgishofen, Schlierbach, Breipohl, Gaierberghof, Gellershagen, Olgishofen, Schlierbach
Gemeinde Babenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan "Kaisergärten" der Stadt Babenhausen für unwirksam erklärt, weil die Lärmbelastung nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Der Plan für ein modernes Wohnquartier mit über 2.000 Wohnungen und einer neuen Grundschule auf dem ehemaligen Gelände der US-Kaserne liegt nun auf Eis. Die Stadt will alle rechtlichen Mittel ausschöpfen und eine Beschwerde einlegen. Bereits erteilte Baugenehmigungen bleiben gültig, aber neue Genehmigungen können nicht erteilt werden, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.