Großbeeren ist eine amtsfreie Gemeinde im nördlichen Teil des Landkreises Teltow-Fläming (Brandenburg).
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
8891 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14979
Vorwahl
033701
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Großbeeren – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Großbeeren betreffen verschiedene aktuelle und geplante Bebauungspläne, einschließlich:
- Bebauungsplan Güterverkehrszentrum Süd, Ost und West, die das Bodennutzungskonzept der Gemeinde in geltendes Recht umsetzen.
- Bebauungspläne für spezifische Gebiete wie Erweiterungsfläche Am Lilograben, An der Anhalter Bahn, Die Gehren, Baufeld III an der Feldstraße und Teltower Straße.
- Vorhaben- und Erschließungspläne wie der für Baufeld III an der Teltower Straße und der für Chausseestraße.
- Bebauungspläne für Ortsteile wie Heinersdorf, Diedersdorf und Kleinbeeren, einschließlich Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen.
- Gemeindeentwicklungsplan 2020, der die zukünftige räumliche Entwicklung im Gemeindegebiet festlegt.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.