Großbeeren ist eine amtsfreie Gemeinde im nördlichen Teil des Landkreises Teltow-Fläming (Brandenburg).
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
8891 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14979
Vorwahl
033701
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Großbeeren – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Großbeeren betreffen verschiedene aktuelle und geplante Bebauungspläne, einschließlich:
- Bebauungsplan Güterverkehrszentrum Süd, Ost und West, die das Bodennutzungskonzept der Gemeinde in geltendes Recht umsetzen.
- Bebauungspläne für spezifische Gebiete wie Erweiterungsfläche Am Lilograben, An der Anhalter Bahn, Die Gehren, Baufeld III an der Feldstraße und Teltower Straße.
- Vorhaben- und Erschließungspläne wie der für Baufeld III an der Teltower Straße und der für Chausseestraße.
- Bebauungspläne für Ortsteile wie Heinersdorf, Diedersdorf und Kleinbeeren, einschließlich Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen.
- Gemeindeentwicklungsplan 2020, der die zukünftige räumliche Entwicklung im Gemeindegebiet festlegt.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.