Großenkneten ist eine Gemeinde im Landkreis Oldenburg in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
16.144 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26197
Vorwahlen
04435, 04487, 04433, 04407
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bissel, Haast, Hellbusch, Hollen, Regente, SagerHeide, SagerSchweiz, Selgenkuhlen
Gemeinde Großenkneten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 131 „Sannum - Gewerbegebiet Sannumer Straße Nord“ der Gemeinde Großenkneten wurde vom 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts mit Urteil vom 7. März 2024 für unwirksam erklärt. Die Gründe waren fehlende Hinweise auf die Einsichtnahmemöglichkeit in eine erforderliche DIN-Norm bei der Bekanntmachung, Änderungen im Plan ohne erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und unzureichende Festsetzungen zur Lärmbegrenzung. Die Gemeinde kann diese formalen Mängel in einem ergänzenden Verfahren heilen, muss jedoch weitere Prüfungen durchführen, insbesondere zur Begründung der Neuinanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen und zur möglichen Ansiedlung des Großhandelsbetriebs in bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.