Hatten ist eine Gemeinde im Landkreis Oldenburg in Niedersachsen mit etwa 14.000 Einwohnern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.440 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26209
Vorwahlen
04481, 04482
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hatten
Hauptstraße 1
26209 Hatten
2. Landkreis Oldenburg
Am Schloßgarten 1
26122 Oldenburg
3. Einwohnermeldeamt Hatten
Hauptstraße 1
26209 Hatten
Gemeinde Hatten – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bebauungsplan Nr. 74 der Gemeinde Hatten, betreffend den Bereich Streeker Moorweg / Baudenkmal, wurde recently erstellt und veröffentlicht. Das Plangebiet ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, mit einer lockeren Bebauungsstruktur und der Erhaltung des Gehölzbestands. Die Bebauung wird auf zwei Einfamilienhäuser begrenzt, mit einer Grundflächenzahl von 0,3 und einer maximalen Traufhöhe von 4,5 m sowie einer Firsthöhe von 9,0 m. Der Plan schließt den östlich angrenzenden Wald aus und hält einen Abstand von mindestens 40 m zum denkmalgeschützten Gulfhaus ein.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.