Hatten ist eine Gemeinde im Landkreis Oldenburg in Niedersachsen mit etwa 14.000 Einwohnern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.440 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26209
Vorwahlen
04481, 04482
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hatten
Hauptstraße 1
26209 Hatten
2. Landkreis Oldenburg
Am Schloßgarten 1
26122 Oldenburg
3. Einwohnermeldeamt Hatten
Hauptstraße 1
26209 Hatten
Gemeinde Hatten – Öffnungszeiten
- Montag:
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Der Bebauungsplan Nr. 74 der Gemeinde Hatten, betreffend den Bereich Streeker Moorweg / Baudenkmal, wurde recently erstellt und veröffentlicht. Das Plangebiet ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, mit einer lockeren Bebauungsstruktur und der Erhaltung des Gehölzbestands. Die Bebauung wird auf zwei Einfamilienhäuser begrenzt, mit einer Grundflächenzahl von 0,3 und einer maximalen Traufhöhe von 4,5 m sowie einer Firsthöhe von 9,0 m. Der Plan schließt den östlich angrenzenden Wald aus und hält einen Abstand von mindestens 40 m zum denkmalgeschützten Gulfhaus ein.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.