Großpösna ist eine Gemeinde im Landkreis Leipzig, Freistaat Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04463
Vorwahlen
034297, 034206
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Großpösna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Ortsmitte Störmthal“ der Gemeinde Großpösna ist unwirksam, wie das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschieden hat. Dies betrifft insbesondere die Pläne des Projektentwicklers Bonava, 82 Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften sowie 15 Ferienhäuser am Störmthaler See zu errichten. Zudem waren ein Parkplatz für Touristen und Schlossbesucher sowie eine Kindertagesstätte geplant.
Die Gemeinde Großpösna hat auch den Entwurf des Bebauungsplanes „Östlich Grunaer Bucht“ in der Fassung vom 18. Dezember 2023 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.