Delitzsch ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈdeːlɪtʃ], aus altsorbisch děľc oder delč für „Hügel“) ist eine Große Kreisstadt und ein Mittelzentrum im Nordwesten des Freistaates Sachsen
Bundesland
Landkreis
Nordsachsen
Einwohner
24.862 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04509
Vorwahl
034202
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Delitzsch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Technische Ausschuss von Delitzsch hat die Auftragsvergabe für die Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gelände des Center for the Transformation of Chemistry (CTC) beschlossen. Ein Ingenieurbüro aus Leipzig wird den Bebauungsplan erstellen, das Auftragsvolumen beträgt rund 141.000 Euro. Der Planungsbeginn soll im Frühjahr starten, der nördliche Teil soll bis Jahresende 2024 und der südliche Teil bis Ende 2025 beplant werden.
- Die Bebauung des CTC-Geländes auf dem ehemaligen Zuckerfabrikgelände in Delitzsch soll erst 2027 fertiggestellt sein. Derzeit werden Altlasten beseitigt und es wird geplant, historische Gebäude in das Forschungszentrum zu integrieren.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.