Delitzsch ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈdeːlɪtʃ], aus altsorbisch děľc oder delč für „Hügel“) ist eine Große Kreisstadt und ein Mittelzentrum im Nordwesten des Freistaates Sachsen
Bundesland
Landkreis
Nordsachsen
Einwohner
24.862 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04509
Vorwahl
034202
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Delitzsch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Technische Ausschuss von Delitzsch hat die Auftragsvergabe für die Erstellung eines Bebauungsplanes für das Gelände des Center for the Transformation of Chemistry (CTC) beschlossen. Ein Ingenieurbüro aus Leipzig wird den Bebauungsplan erstellen, das Auftragsvolumen beträgt rund 141.000 Euro. Der Planungsbeginn soll im Frühjahr starten, der nördliche Teil soll bis Jahresende 2024 und der südliche Teil bis Ende 2025 beplant werden.
- Die Bebauung des CTC-Geländes auf dem ehemaligen Zuckerfabrikgelände in Delitzsch soll erst 2027 fertiggestellt sein. Derzeit werden Altlasten beseitigt und es wird geplant, historische Gebäude in das Forschungszentrum zu integrieren.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.