Grünstadt [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈɡʀʏnːʃtat] ist eine verbandsfreie Stadt im Landkreis Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz mit rund 13.000 Einwohnern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.840 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67269
Vorwahl
06359
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Funkhäuser, Göbelhaus, Hochgewann, Lohmühle, Neumühle, Papiermühle, Sägemühle, Sieghof
Gemeinde Grünstadt – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Grünstadt wurde in einer jüngsten Sitzung des Stadtrats vom 01.10.2024 beschlossen, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B ab 01.01.2025 bei 520 % verbleibt, zwar ohne direkte Bebauungsplanänderungen, aber im Kontext der Diskussionen um die Grundsteuer und ihre Auswirkungen auf die Bebauung.
Zudem gibt es Informationen über Bebauungspläne und Bebauungsplanänderungen, sortiert nach den Ortsteilen Asselheim, Sausenheim und der Kernstadt Grünstadt, jedoch ohne spezifische Details zu neuesten Änderungen oder Entwicklungen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.