Sie ist Große Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Göppingen und bildet als Teil der Region Stuttgart ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
58.061 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73033, 73035, 73037, 73116
Vorwahlen
07161, 07165, 07163
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lerchenberg
Gemeinde Göppingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Göppingen wird der Umbau des ehemaligen Telekom-Gebäudes in fast 120 neue Wohnungen in Holzbauweise vorangetrieben. Der Gemeinderat wird dem geänderten Bebauungsplan in Kürze zustimmen. Dieses Projekt gilt als richtungsweisend und wird von der baden-württembergischen Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, und dem Oberbürgermeister Alex Maier unterstützt.
Zusätzlich sorgt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Ausweisung von Baugebieten ohne Umweltprüfung als nicht EU-rechtskonform bewertet, für Unsicherheiten bei Bauherren und Kommunen in der Region, einschließlich Göppingen. Viele Baugebiete, die mit dieser Ausnahmeregel ausgewiesen wurden, müssen möglicherweise nachgebessert werden, bis die Urteilsbegründung im September vorliegt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.