Görlitz ( Aussprache?/i, oberlausitzisch: Gerlz, Gerltz oder auch Gerltsch, polnisch Zgorzelec, obersorbisch Zhorjelc) ist die östlichste Stadt Deutschlands, Kreisstadt des Landkreises Görlitz im Freistaat Sachsen und größte Stadt der Oberlausitz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
55.519 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
02826–02828
Vorwahlen
03581, 035822
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Görlitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Görlitz betreffen hauptsächlich die Stadt Löbau und nicht direkt Görlitz selbst. In Löbau beginnen die Erschließungsarbeiten am Gewerbegebiet Löbau-West II, nachdem der Fördermittelbescheid im Juli 2023 erteilt wurde. Das Projekt umfasst 43 Hektar und wird mit etwa 14,8 Millionen Euro gefördert, die Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 18 Millionen Euro.
In Görlitz selbst gibt es keine spezifischen aktuellen Nachrichten zu Bebauungsplänen, aber es gibt Diskussionen über verschiedene Bauprojekte und Finanzplanungen, wie die Sanierung des Kaufhauses und die Fertigstellung des Campus Landratsamt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.