Jahrhunderts, die 1930 den Zusammenschluss seiner Ortsteile zu einer Großgemeinde erforderlich machte. Hürth ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Rhein-Erft-Kreis, Regierungsbezirk Köln, Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
60.034 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
50354
Vorwahl
02233
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Hürth, Rathausplatz 1, 50354 Hürth
2. Bürgeramt Hürth, Kaiserstraße 100, 50354 Hürth
3. Ordnungsamt Hürth, Kaiserstraße 100, 50354 Hürth
Gemeinde Hürth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hürth wurde ein neuer Bebauungsplan für das Gebiet Hürth-Efferen verabschiedet, der vorwiegend luxuriöse Wohnungen und Häuser vorsieht, deren Preise deutlich über 500.000 Euro liegen. Dieser Plan wurde von CDU und Grünen unterstützt, trotz Kritik, dass er wenig bezahlbaren Wohnraum schafft. Die Grundstückspreise in Hürth liegen aktuell zwischen 502 €/m2 und 752 €/m2, was die Affordabilität des Wohnraums weiter einschränkt. Die Stadtplanung steht unter Kritik, da sie höhere Preise durch große Grundstücke und geringe Bebauungsdichte fördert.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.