Hagenow ist eine Stadt im Westen Mecklenburg-Vorpommerns, rund 30 Kilometer südwestlich der Landeshauptstadt Schwerin gelegen
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
12.146 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19230
Vorwahl
03883
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hagenow, Am Markt 1, 19230 Hagenow
2. Bürgeramt Hagenow, Am Markt 1, 19230 Hagenow
3. Finanzamt Ludwigslust, Bahnhofstraße 1, 19288 Ludwigslust (näher zu Hagenow)
Gemeinde Hagenow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Hagenow betreffen den Bebauungsplan Nr. 12 der Stadt Hagenow, speziell für das Gewerbegebiet Sudenhof. Hierbei geht es um die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans, insbesondere südlich der alten Straße.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.