Toddin ist eine Gemeinde im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Ludwigslust-Parchim                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
917 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
19230                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
03883                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Toddin Gemeindeamt  
   Hauptstraße 1  
   15352 Toddin  
2. Landratsamt Landkreis Märkisch-Oderland  
   Breite Straße 30  
   15344 Strausberg  
3. Bürgeramt Stadtverwaltung Eberswalde  
   Karl-Marx-Straße 5  
   16225 Eberswalde  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Toddin – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 09:00 - 17:30
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
                            
                                Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
 - Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
 - Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
 - Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
 
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
 - Wirtschaftliche Entwicklungen
 - Neue gesetzliche Vorgaben
 - Veränderte Umweltbedingungen
 
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
 
                             
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
 - Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
 - Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
 
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
 - Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
 - Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
 
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
 - Verlängerbar um ein Jahr
 - In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
 
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.