Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Hallbergmoos

Ein Teil des Flughafengeländes liegt auf ihrer Gemarkung. Hallbergmoos ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Freising
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.337 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
85399, 85737
Vorwahlen
0811, 089, früher 08169
Adresse der Gemeinde
Rathausplatz 1, 85399 Hallbergmoos
Rathausplatz 1, 85399 Hallbergmoos 85399 Bayern DE
Website
Ortsteile
Birkeneck, Brandstadel, Erching, Fischerhof, Franzheim, Goldach, Mariabrunn, Notzingermoos, Birkeneck, Brandstadel, Erching, Fischerhof, Franzheim, Goldach, Mariabrunn, Notzingermoos
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hallbergmoos, Hauptstraße 1, 85399 Hallbergmoos
2. Bürgeramt Hallbergmoos, Hauptstraße 1, 85399 Hallbergmoos
3. Standesamt Hallbergmoos, Hauptstraße 1, 85399 Hallbergmoos
Gemeinde Hallbergmoos – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Hallbergmoos sind mehrere Bebauungsprojekte im Gange:

- Ein neuer Campingplatz am nördlichen Ortseingang, nahe dem Handwerkerhof, wurde genehmigt. Der Campingplatz wird 19 Stellplätze und eine Sanitäranlage umfassen und ist vor allem für Besucher der O2 Surftown MUC gedacht. Die Nutzung ist auf 21 Tage begrenzt, und es gibt ein Verbot für Flughafenparker und Langzeitgäste.

- Ein neues Gewerbegebiet südlich der Dornierstraße ist geplant, das 17 von 37,5 Hektar umfasst und viel Grünfläche enthalten wird. Wohnraum ist zulässig, und es gibt Pläne für eine Finnenbahn und einen Roundabout an der Bundesstraße 301. Ein Technologiecampus für Biotech-Unternehmen ist ebenfalls nordöstlich der Dornierstraße geplant.

- Die ursprünglichen Pläne für einen Solarpark westlich der B301 wurden zugunsten von open-area Photovoltaikanlagen reduziert, um die Kiebitzpopulation zu schützen.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.