Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Halle (Saale)

Dezember 2017) die größte Stadt Sachsen-Anhalts. Halle ist eines der drei Oberzentren des Landes sowie Sitz des Landesverwaltungsamtes und mit 239.173 Einwohnern (Statistisches Landesamt Stand 31. Dezember 2017) die größte Stadt Sachsen-Anhalts. bis zum Ende des 17
Bundesland
Einwohner
238.061 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06108–06132
Vorwahl
0345
Adresse der Stadtverwaltung
Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)
Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale) 06108 Sachsen-Anhalt DE
Website
Adressen:
1. Stadt Halle (Saale) - Hauptverwaltung, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)
2. Landkreis Saalekreis, Am Markt 1, 06217 Merseburg
3. Agentur für Arbeit Halle, An der Welle 4, 06120 Halle (Saale)
Gemeinde Halle (Saale) – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 15:00 - 17:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Halle (Saale) soll im Dezember den Bebauungsplan für eine Brachfläche hinter dem Ritterhaus in der Altstadt beschließen. Hier sollen 140 neue Wohnungen und 10 Gewerbeeinheiten entstehen, mit einer Wohnfläche von etwa 9.150 m2 und einer Gewerbefläche von ca. 1.400 m2. 20 Prozent der Wohnfläche sollen für soziale Wohnraumversorgung genutzt werden. Zudem sind 89 neue Parkplätze geplant.

Eine weitere Entwicklung betrifft den Umbau des Riebeckplatzes, für den das Land Sachsen-Anhalt Fördermittel in Höhe von rund 29 Millionen Euro bereitstellt. Der Baubeginn für das Zukunftszentrum am Riebeckplatz ist für das zweite Quartal 2026 geplant.

Zusätzlich gibt es Kritik an einem Neubauprojekt am Sophienhafen, wo 135 neue Wohnungen geplant sind, aber Bedenken hinsichtlich Hochwasserrisiko und Klimaschutz bestehen.

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.