Ballenstedt ist eine Kleinstadt im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Harz
Einwohner
8825 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06493
Vorwahlen
039483, 039485
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Ballenstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Ballenstedt hat im Oktober 2021 die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Wohngebiet Apfelallee“ verabschiedet. Diese Änderung betrifft die Fläche in der südwestlichen Ecke des Geltungsbereichs, die bisher weitestgehend unbebaut war. Der östliche Teil des Geländes wurde von einem Investor erworben, um Wohnhäuser zu errichten. Die Änderung optimiert die Nutzung des Geländes als allgemeines Wohngebiet und schafft die Grundlage für die Bebauung des bisher brachliegenden Geländes. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs fand von Juli bis August 2021 statt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.