Ballenstedt ist eine Kleinstadt im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Harz
Einwohner
8825 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06493
Vorwahlen
039483, 039485
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Ballenstedt hat im Oktober 2021 die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Wohngebiet Apfelallee“ verabschiedet. Diese Änderung betrifft die Fläche in der südwestlichen Ecke des Geltungsbereichs, die bisher weitestgehend unbebaut war. Der östliche Teil des Geländes wurde von einem Investor erworben, um Wohnhäuser zu errichten. Die Änderung optimiert die Nutzung des Geländes als allgemeines Wohngebiet und schafft die Grundlage für die Bebauung des bisher brachliegenden Geländes. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs fand von Juli bis August 2021 statt.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.