Ballenstedt ist eine Kleinstadt im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Bundesland
Landkreis
Harz
Einwohner
8825 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06493
Vorwahlen
039483, 039485
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Ballenstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Ballenstedt hat im Oktober 2021 die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Wohngebiet Apfelallee“ verabschiedet. Diese Änderung betrifft die Fläche in der südwestlichen Ecke des Geltungsbereichs, die bisher weitestgehend unbebaut war. Der östliche Teil des Geländes wurde von einem Investor erworben, um Wohnhäuser zu errichten. Die Änderung optimiert die Nutzung des Geländes als allgemeines Wohngebiet und schafft die Grundlage für die Bebauung des bisher brachliegenden Geländes. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs fand von Juli bis August 2021 statt.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.