Die Stadt liegt am Nordrand des Ruhrgebiets und gleichzeitig am Südrand des Münsterlandes. Die Kernstadt liegt unmittelbar nördlich der Lippe und damit im historischen Gebiet des Hochstifts Münster; einige Ortsteile im Süden liegen jedoch links der Lippe und gehörten historisch zum Vest Recklinghausen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
37.808 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
45721
Vorwahlen
02364, 02360
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Haltern am See, Rathausplatz 1, 45721 Haltern am See
2. Kreis Recklinghausen, Friedrich-Ebert-Straße 15, 45657 Recklinghausen
3. Bürgeramt Haltern am See, Am Markt 1, 45721 Haltern am See
Gemeinde Haltern am See – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 149 "Dorfmitte-Lavesum" wurde im September 2023 vom Rat der Stadt Haltern am See beschlossen, mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
- Der Bebauungsplan Nr. 147 "Buttstraße" sieht die Entwicklung eines Wohngebiets in Hullern mit etwa 60 Wohneinheiten, hauptsächlich durch Einfamilien- und Doppelhäuser, vor und berücksichtigt Klimaschutz und nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen.
- Die Erschließung des Baugebietes Nesberg wurde planmäßig zum Jahresende 2023 abgeschlossen, und die ersten Bauanträge wurden bereits gestellt und genehmigt.
- Der Bebauungsplan Nr. 124 "Recklinghäuser Straße" wurde im März 2022 geändert, mit Beschlüssen des Rates der Stadt Haltern am See.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf