Haltern am See (bis 2001 Haltern) ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Norden des Kreises Recklinghausen im Regierungsbezirk Münster in Nordrhein-Westfalen. Die Kernstadt liegt unmittelbar nördlich der Lippe und damit im historischen Gebiet des Hochstifts Münster; einige Ortsteile im Süden liegen jedoch links der Lippe und gehörten historisch zum Vest Recklinghausen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
37.808 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
45721
Vorwahlen
02364, 02360
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Haltern am See, Rathausplatz 1, 45721 Haltern am See
2. Kreis Recklinghausen, Friedrich-Ebert-Straße 15, 45657 Recklinghausen
3. Bürgeramt Haltern am See, Am Markt 1, 45721 Haltern am See
Gemeinde Haltern am See – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 149 "Dorfmitte-Lavesum" wurde im September 2023 vom Rat der Stadt Haltern am See beschlossen, mit der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.
- Der Bebauungsplan Nr. 147 "Buttstraße" sieht die Entwicklung eines Wohngebiets in Hullern mit etwa 60 Wohneinheiten, hauptsächlich durch Einfamilien- und Doppelhäuser, vor und berücksichtigt Klimaschutz und nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen.
- Die Erschließung des Baugebietes Nesberg wurde planmäßig zum Jahresende 2023 abgeschlossen, und die ersten Bauanträge wurden bereits gestellt und genehmigt.
- Der Bebauungsplan Nr. 124 "Recklinghäuser Straße" wurde im März 2022 geändert, mit Beschlüssen des Rates der Stadt Haltern am See.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.