Marl ist eine Große kreisangehörige Stadt im nördlichen Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
83.697 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45768, 45770, 45772
Vorwahlen
02365, 02362, 02364
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brassert, Frentrop, Haardheim, Herne, Korthausen, Lenkerbeck, Lippe, Löntrop, Oelde, Sickingmhle, Brassert, Frentrop, Haardheim, Herne, Korthausen, Lenkerbeck, Lippe, Löntrop, Oelde, Sickingmühle
Adressen:
1. Stadt Marl, Rathausplatz 1, 45768 Marl
2. Kreis Recklinghausen, Hohenzollernstraße 1, 45657 Recklinghausen
3. Agentur für Arbeit Marl, Wilhelmstraße 3, 45768 Marl
Gemeinde Marl – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 16:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Marl plant die Entwicklung des ehemaligen Jahnstadions und des benachbarten Waldschulgeländes in Hüls zu einem Luxuswohngebiet, was auf starken Widerstand von Anwohnern und Bürgerinitiativen stößt, insbesondere wegen der geplanten Fällung von über 300 alten Bäumen.
- Der Stadtplanungsausschuss lehnte die Teilung des Bebauungsplans für das Jahnstadion und die Waldschule ab, da befürchtet wird, dass der Investor nur die Bebauung der Waldschule durchführen wird und nicht das gesamte Stadiongelände.
- Die Verwaltung hat den ersten Schritt zur Realisierung einer Wohnbebauung auf dem ehemaligen Gelände des Gerhard-Jüttner-Stadions eingeleitet, wo 60 bis 80 Wohneinheiten entstehen sollen.
- Die Stadt Marl arbeitet an der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK 2030+), das Ziele unter den Aspekten Klimaschutz und Wirtschaftsförderung setzt und bestehende Projekte neu priorisiert.
- Der Arenbergische Forst soll als Erholungsgebiet in seiner Gänze erhalten bleiben, nachdem der Ausschuss der Flächenausweisung für Bebauung widersprochen hat.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung