Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Marl

Marl ist eine Große kreisangehörige Stadt im nördlichen Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
83.697 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45768, 45770, 45772
Vorwahlen
02365, 02362, 02364
Adresse der Stadtverwaltung
Creiler Platz45765 Marl
Creiler Platz45765 Marl 49448 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Brassert, Frentrop, Haardheim, Herne, Korthausen, Lenkerbeck, Lippe, Löntrop, Oelde, Sickingmhle, Brassert, Frentrop, Haardheim, Herne, Korthausen, Lenkerbeck, Lippe, Löntrop, Oelde, Sickingmühle
Adressen:
1. Stadt Marl, Rathausplatz 1, 45768 Marl
2. Kreis Recklinghausen, Hohenzollernstraße 1, 45657 Recklinghausen
3. Agentur für Arbeit Marl, Wilhelmstraße 3, 45768 Marl
Gemeinde Marl – Öffnungszeiten
  • Montag: 07:30 - 16:00
  • Dienstag: 07:30 - 16:00
  • Mittwoch: 07:30 - 16:00
  • Donnerstag: 07:30 - 16:00
  • Freitag: 07:30 - 16:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Marl plant die Entwicklung des ehemaligen Jahnstadions und des benachbarten Waldschulgeländes in Hüls zu einem Luxuswohngebiet, was auf starken Widerstand von Anwohnern und Bürgerinitiativen stößt, insbesondere wegen der geplanten Fällung von über 300 alten Bäumen.
- Der Stadtplanungsausschuss lehnte die Teilung des Bebauungsplans für das Jahnstadion und die Waldschule ab, da befürchtet wird, dass der Investor nur die Bebauung der Waldschule durchführen wird und nicht das gesamte Stadiongelände.
- Die Verwaltung hat den ersten Schritt zur Realisierung einer Wohnbebauung auf dem ehemaligen Gelände des Gerhard-Jüttner-Stadions eingeleitet, wo 60 bis 80 Wohneinheiten entstehen sollen.
- Die Stadt Marl arbeitet an der Fortschreibung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK 2030+), das Ziele unter den Aspekten Klimaschutz und Wirtschaftsförderung setzt und bestehende Projekte neu priorisiert.
- Der Arenbergische Forst soll als Erholungsgebiet in seiner Gänze erhalten bleiben, nachdem der Ausschuss der Flächenausweisung für Bebauung widersprochen hat.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.