Die Kreisstadt Recklinghausen (westfälisch Riäkelhusen) liegt im Ruhrgebiet, im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
110.714 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 45657 45659 45661 45663 45665
Vorwahl
02361
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Recklinghausen, Rathausplatz 1, 45657 Recklinghausen
2. Kreis Recklinghausen, Königstraße 27, 45657 Recklinghausen
3. Agentur für Arbeit Recklinghausen, Kaiserstraße 66, 45657 Recklinghausen
Gemeinde Recklinghausen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Recklinghausen wird derzeit ein neuer Bebauungsplan für den Bereich zwischen der Dorstener Straße (B 225) und dem Westring (B 225) entwickelt. Die Stadt informiert die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend, sowohl durch frühzeitige Bürgerbeteiligung als auch durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs.
Ein aktuelles Verfahren betrifft den Bebauungsplan Nr. 335 für das Polizeipräsidium und ein regionales Trainingszentrum, der vom 7. Februar 2025 bis 10. März 2025 der öffentlichen Beteiligung unterzogen wird.
Zusätzlich gibt es eine interaktive Karte, auf der alle aktuellen und rechtskräftigen Bebauungspläne im Stadtgebiet von Recklinghausen eingesehen und als PDF-Dateien heruntergeladen werden können.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.