Die Kreisstadt Recklinghausen (westfälisch Riäkelhusen) liegt im Ruhrgebiet, im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
110.714 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
, 45657 45659 45661 45663 45665
Vorwahl
02361
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Recklinghausen, Rathausplatz 1, 45657 Recklinghausen
2. Kreis Recklinghausen, Königstraße 27, 45657 Recklinghausen
3. Agentur für Arbeit Recklinghausen, Kaiserstraße 66, 45657 Recklinghausen
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
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Freitag:
Samstag:
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In Recklinghausen wird derzeit ein neuer Bebauungsplan für den Bereich zwischen der Dorstener Straße (B 225) und dem Westring (B 225) entwickelt. Die Stadt informiert die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend, sowohl durch frühzeitige Bürgerbeteiligung als auch durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs.
Ein aktuelles Verfahren betrifft den Bebauungsplan Nr. 335 für das Polizeipräsidium und ein regionales Trainingszentrum, der vom 7. Februar 2025 bis 10. März 2025 der öffentlichen Beteiligung unterzogen wird.
Zusätzlich gibt es eine interaktive Karte, auf der alle aktuellen und rechtskräftigen Bebauungspläne im Stadtgebiet von Recklinghausen eingesehen und als PDF-Dateien heruntergeladen werden können.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung