Harsum ist eine Gemeinde im Landkreis Hildesheim in Niedersachsen nördlich der Stadt Hildesheim
Bundesland
Landkreis
Einwohner
11.496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31177
Vorwahl
05127
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Asel, Asel
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harsum
Hauptstraße 1
31177 Harsum
2. Landkreis Hildesheim
Bahnhofstraße 1
31134 Hildesheim
3. Bürgeramt Harsum
Hauptstraße 1
31177 Harsum
Gemeinde Harsum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Harsum plant die Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Norden der Ortschaft zwischen "Unsinnbach" und "Koppelweg" im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplans. Dies soll den seit Jahren bestehenden Bedarf an Wohnraum decken, da die bisherigen Baugebiete wie "Westerfeld II" und andere kleinräumige Anpassungen bereits vollständig ausgebaut sind. Der Bebauungsplan Nr. 25 "Ährenkamp" wird parallel aufgestellt, um das planerische Konzept zu konkretisieren und verschiedene Wohnformen wie Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Geschosswohnungsbau zu ermöglichen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.