Hatten ist eine Gemeinde im Landkreis Oldenburg in Niedersachsen mit etwa 14.000 Einwohnern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.440 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26209
Vorwahlen
04481, 04482
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Hatten
Hauptstraße 1
26209 Hatten
2. Landkreis Oldenburg
Am Schloßgarten 1
26122 Oldenburg
3. Einwohnermeldeamt Hatten
Hauptstraße 1
26209 Hatten
Gemeinde Hatten – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Sonntag:
Der Bebauungsplan Nr. 74 der Gemeinde Hatten, betreffend den Bereich Streeker Moorweg / Baudenkmal, wurde recently erstellt und veröffentlicht. Das Plangebiet ist als allgemeines Wohngebiet festgesetzt, mit einer lockeren Bebauungsstruktur und der Erhaltung des Gehölzbestands. Die Bebauung wird auf zwei Einfamilienhäuser begrenzt, mit einer Grundflächenzahl von 0,3 und einer maximalen Traufhöhe von 4,5 m sowie einer Firsthöhe von 9,0 m. Der Plan schließt den östlich angrenzenden Wald aus und hält einen Abstand von mindestens 40 m zum denkmalgeschützten Gulfhaus ein.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.