Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Heeslingen

Heeslingen ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Zeven im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4887 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27404
Vorwahlen
04281, 04287
Adresse der Verbandsverwaltung
Am Markt 4, 27404 Zeven
Am Markt 4, 27404 Zeven 27404 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
AufderBrake, Bohnste, Boitzen, Boitzenbostel, Kreuzkamp, Meinstedt, Offensen, Sellhoop, Sellhorn, Steddorf, Stuhenfieren, Viehbrock, Vierenhöfen, AufderBrake, Bohnste, Boitzen, Boitzenbostel, Kreuzkamp, Meinstedt, Offensen, Sellhoop, Sellhorn, Steddorf, Stuhenfieren, Viehbrock, Vierenhöfen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heeslingen
Am Markt 1
27327 Heeslingen

2. Einwohnermeldeamt Heeslingen
Am Markt 1
27327 Heeslingen

3. Ordnungsamt Heeslingen
Am Markt 1
27327 Heeslingen
Gemeinde Heeslingen – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:00
  • Dienstag: 08:30 - 12:00
  • Mittwoch: 08:30 - 12:00
  • Donnerstag: 08:30 - 12:00
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.