Heeslingen ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Zeven im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4887 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27404
Vorwahlen
04281, 04287
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AufderBrake, Bohnste, Boitzen, Boitzenbostel, Kreuzkamp, Meinstedt, Offensen, Sellhoop, Sellhorn, Steddorf, Stuhenfieren, Viehbrock, Vierenhöfen, AufderBrake, Bohnste, Boitzen, Boitzenbostel, Kreuzkamp, Meinstedt, Offensen, Sellhoop, Sellhorn, Steddorf, Stuhenfieren, Viehbrock, Vierenhöfen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heeslingen
Am Markt 1
27327 Heeslingen
2. Einwohnermeldeamt Heeslingen
Am Markt 1
27327 Heeslingen
3. Ordnungsamt Heeslingen
Am Markt 1
27327 Heeslingen
Gemeinde Heeslingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung