Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hergatz

Hergatz (westallgäuerisch Hörgatz) ist eine Gemeinde im bayerisch-schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee)
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
2495 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88145
Vorwahl
08385
Adresse der Gemeinde
Salzstraße 18, 88145 Hergatz
Salzstraße 18, 88145 Hergatz 88145 Bayern DE
Website
Ortsteile
Adelgunz, Bleichen, Engelitz, Gses, Hämmerle, Handwerks, Itzlings, Lingenreute, MariaThann, Muthen, Myweiler, Reutenmhle, Schreckelberg, Schwarzenberg, Schwarzensee, Spattweg, Wigratz, Wohmbrechts, Adelgunz, Bleichen, Engelitz, Gses, Hämmerle, Handwerks, Itzlings, Lingenreute, MariaThann, Muthen, Myweiler, Reutenmühle, Schreckelberg, Schwarzenberg, Schwarzensee, Spattweg, Wigratz, Wohmbrechts
Adressen:
1. Gemeinde Hergatz, Hauptstraße 1, 88132 Hergatz
2. Ordnungsamt Hergatz, Hauptstraße 1, 88132 Hergatz
3. Standesamt Hergatz, Hauptstraße 1, 88132 Hergatz
Gemeinde Hergatz – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 11:00
  • Dienstag: 08:00 - 11:00
  • Mittwoch: 13:00 - 15:30
  • Donnerstag: 08:00 - 11:00
  • Freitag: 08:00 - 11:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.