Opfenbach (westallgäuerisch Opfebach) ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Lindau (Bodensee).
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
2368 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88145
Vorwahl
08385
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Beuren, Göritz, Heimen, Litzis, Mäuchen, Mellatz, Ruhlands, Schrundholz, Beuren, Göritz, Heimen, Litzis, Mäuchen, Mellatz, Ruhlands, Schrundholz
Adressen:
1. Gemeinde Opfenbach
Hauptstraße 1
88145 Opfenbach
2. Ordnungsamt Landkreis Lindau
Bismarckstraße 30
88131 Lindau
3. Standesamt Landkreis Lindau
Bismarckstraße 30
88131 Lindau
Gemeinde Opfenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:00
- Dienstag: 08:00 - 11:00
- Mittwoch: 13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 11:00
- Freitag: 08:00 - 11:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.