Herrieden ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
8184 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91567
Vorwahlen
09825, 09804, 09855, 0981
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Heuberg, Hilsbach, Hohenberg, Kallert, Kaudorf, Lammelbach, Manndorf, Rauenzell, Reichenau, Roth, Selingsdorf, Stadel, Heuberg, Hilsbach, Hohenberg, Kallert, Kaudorf, Lammelbach, Manndorf, Rauenzell, Reichenau, Roth, Selingsdorf, Stadel
Gemeinde Herrieden – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In der Stadtratssitzung am 26.07.2023 wurde die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplan Nr. 7 „Burgerfeld“ beschlossen, um die Einzelhandelsentwicklung im Norden von Herrieden zu fördern. Der Planentwurf vom Ing.-Büro Heller, einschließlich Änderungen zur Nutzung, PV-Anlagen, Begrünung, Stellplätzen und städtebaulichen Verträgen, wurde am 11.10.2023 gebilligt. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden wurden beschlossen.
Zudem wurde im selben Zeitraum die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden für den Bebauungsplan im Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten vorbereitet.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.