Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Leutershausen

Leutershausen (ostfränkisch: Laidəscháusn) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
5650 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91578
Vorwahlen
09823, 09803, 09804
Adresse der Stadtverwaltung
Am Markt 1–3, 91578 Leutershausen
Am Markt 1–3, 91578 Leutershausen 91578 Bayern DE
Website
Ortsteile
Erlbach, Froschmhle, Görchsheim, Holzmhle, Hundshof, Mittelramstadt, Oberramstadt, Rammersdorf, Rauenbuch, Sachsen, Steinbächlein, Waizendorf, Weißenmhle, Winden, Erlbach, Froschmühle, Görchsheim, Holzmühle, Hundshof, Mittelramstadt, Oberramstadt, Rammersdorf, Rauenbuch, Sachsen, Steinbächlein, Waizendorf, Weißenmühle, Winden
Adressen:
1. Stadt Leutershausen, Hauptstraße 1, 91578 Leutershausen
2. Ordnungsamt Leutershausen, Hauptstraße 1, 91578 Leutershausen
3. Bürgeramt Leutershausen, Hauptstraße 1, 91578 Leutershausen
Gemeinde Leutershausen – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.