Leutershausen (ostfränkisch: Laidəscháusn) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
5650 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91578
Vorwahlen
09823, 09803, 09804
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Erlbach, Froschmhle, Görchsheim, Holzmhle, Hundshof, Mittelramstadt, Oberramstadt, Rammersdorf, Rauenbuch, Sachsen, Steinbächlein, Waizendorf, Weißenmhle, Winden, Erlbach, Froschmühle, Görchsheim, Holzmühle, Hundshof, Mittelramstadt, Oberramstadt, Rammersdorf, Rauenbuch, Sachsen, Steinbächlein, Waizendorf, Weißenmühle, Winden
Adressen:
1. Stadt Leutershausen, Hauptstraße 1, 91578 Leutershausen
2. Ordnungsamt Leutershausen, Hauptstraße 1, 91578 Leutershausen
3. Bürgeramt Leutershausen, Hauptstraße 1, 91578 Leutershausen
Gemeinde Leutershausen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.