Leutershausen (ostfränkisch: Laidəscháusn) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Ansbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
5650 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91578
Vorwahlen
09823, 09803, 09804
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Erlbach, Froschmhle, Görchsheim, Holzmhle, Hundshof, Mittelramstadt, Oberramstadt, Rammersdorf, Rauenbuch, Sachsen, Steinbächlein, Waizendorf, Weißenmhle, Winden, Erlbach, Froschmühle, Görchsheim, Holzmühle, Hundshof, Mittelramstadt, Oberramstadt, Rammersdorf, Rauenbuch, Sachsen, Steinbächlein, Waizendorf, Weißenmühle, Winden
Adressen:
1. Stadt Leutershausen, Hauptstraße 1, 91578 Leutershausen
2. Ordnungsamt Leutershausen, Hauptstraße 1, 91578 Leutershausen
3. Bürgeramt Leutershausen, Hauptstraße 1, 91578 Leutershausen
Gemeinde Leutershausen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.