Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Herzebrock-Clarholz

Herzebrock-Clarholz ist eine Gemeinde im Kreis Gütersloh in Nordrhein-Westfalen, sie liegt am westlichen Rand von Ostwestfalen an der Grenze zum Münsterland.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.184 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
33442
Vorwahl
05245
Adresse der Gemeinde
Am Rathaus 1, 33442 Herzebrock-Clarholz
Am Rathaus 1, 33442 Herzebrock-Clarholz 33442 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Herzebrock-Clarholz
Rathausplatz 1
33442 Herzebrock-Clarholz

2. Bürgerbüro Herzebrock-Clarholz
Rathausplatz 1
33442 Herzebrock-Clarholz

3. Ordnungsamt Herzebrock-Clarholz
Rathausplatz 1
33442 Herzebrock-Clarholz
Gemeinde Herzebrock-Clarholz – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 16:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz plant den Neubau der B64-Ortsumgehung, welcher verschiedene Pro und Contra Argumente hervorbringt. Pro-Argumente umfassen regionale Entwicklung, Wirtschaftsförderung, Zeitersparnis, verbesserte Erreichbarkeit für Unternehmen, Schaffung von Geschäftsmöglichkeiten und Arbeitsplätzen, sowie eine erhöhte Lebensqualität durch weniger Schwerlastverkehr und Lärm in Ortszentren.
- Contra-Argumente beinhalten ökologische Schäden durch Versiegelung und Bau in Überschwemmungsgebieten, den Abriss des Hemfelder Hofs, Verlust kulturell wertvoller Landschaften, veraltete Planung, die nicht neue Verkehrsmuster berücksichtigt, und unzuverlässige Verkehrsprognosen.
- Das interkommunale Gewerbegebiet AUREA, an dem Herzebrock-Clarholz beteiligt ist, bietet weitere wirtschaftliche Impulse und eine Entwicklung von Gewerbeflächen entlang der A2.
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Herzebrock-Clarholz konzentriert sich auf die Reduzierung des Verkehrslärms, insbesondere entlang der B64, durch geplante Maßnahmen wie die Verlagerung des Verkehrs aus den Ortslagen und die Förderung des Fuß- und Radverkehrs.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.