Herzogenaurach ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Erlangen-Höchstadt und liegt an der Mittleren Aurach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Einwohner
24.068 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91074
Vorwahl
09132
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Beutelsdorf, Burgstall, Dondörflein, Eckenmhle, Hammerbach, Haundorf, Höfen, Schleifmhle, Steinbach, Welkenbach, Zweifelsheim, Beutelsdorf, Burgstall, Dondörflein, Eckenmühle, Hammerbach, Haundorf, Höfen, Schleifmühle, Steinbach, Welkenbach, Zweifelsheim
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herzogenaurach
Hauptstraße 1
91074 Herzogenaurach
2. Ordnungsamt Herzogenaurach
Hauptstraße 1
91074 Herzogenaurach
3. Bürgeramt Herzogenaurach
Hauptstraße 1
91074 Herzogenaurach
Gemeinde Herzogenaurach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Herzogenaurach hat den Bebauungsplan für das Projekt Herzo-Terrassen genehmigt, das 78 neue Wohnungen im Norden der Stadt umfasst, trotz einiger Proteste, insbesondere wegen der Höhe der Gebäude.
Es gibt auch Pläne für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, wie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 75 für eine Anlage westlich von Burgstall, der die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden einschließt.
Zudem wurde der Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 74 "Solarbiotopverbund Mausdorf-Zweifelsheim" im Mai 2024 aufgehoben.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.