Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Heusenstamm

Heusenstamm ist eine Stadt mit etwa 18.500 Einwohnern im südhessischen Landkreis Offenbach und an der Bieber gelegen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
19.160 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63150
Vorwahlen
06104, 06106
Adresse der Stadtverwaltung
Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm
Im Herrngarten 1, 63150 Heusenstamm 63150 Hessen DE
Website
Ortsteile
Patershausen, Patershausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heusenstamm
Am Rathaus 1
63150 Heusenstamm

2. Bürgeramt Heusenstamm
Am Rathaus 1
63150 Heusenstamm

3. Ordnungsamt Heusenstamm
Am Rathaus 1
63150 Heusenstamm
Gemeinde Heusenstamm – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 16:00
  • Dienstag: 08:00 - 16:00
  • Mittwoch: 08:00 - 16:00
  • Donnerstag: 08:00 - 16:00
  • Freitag: 08:00 - 14:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Heusenstamm betreffen den Bebauungsplan Nr. 9d, der am 25. März 2024 aufgestellt wurde. Dieser Plan regelt allgemeine Wohngebiete (WA) mit Festsetzungen zur baulichen Nutzung, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und der Anzahl der Wohneinheiten. Es sind auch Vorgaben für Stellplätze, Carports, Garagen und Tiefgaragen sowie für Verkehrsflächen und Fußgängerbereiche enthalten. Zudem wird auf Altlasten und Starkregen-Risiken im Plangebiet hingewiesen.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.