Heusenstamm ist eine Stadt mit etwa 18.500 Einwohnern im südhessischen Landkreis Offenbach und an der Bieber gelegen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Offenbach
Einwohner
19.160 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63150
Vorwahlen
06104, 06106
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Patershausen, Patershausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Heusenstamm
Am Rathaus 1
63150 Heusenstamm
2. Bürgeramt Heusenstamm
Am Rathaus 1
63150 Heusenstamm
3. Ordnungsamt Heusenstamm
Am Rathaus 1
63150 Heusenstamm
Gemeinde Heusenstamm – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Heusenstamm betreffen den Bebauungsplan Nr. 9d, der am 25. März 2024 aufgestellt wurde. Dieser Plan regelt allgemeine Wohngebiete (WA) mit Festsetzungen zur baulichen Nutzung, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und der Anzahl der Wohneinheiten. Es sind auch Vorgaben für Stellplätze, Carports, Garagen und Tiefgaragen sowie für Verkehrsflächen und Fußgängerbereiche enthalten. Zudem wird auf Altlasten und Starkregen-Risiken im Plangebiet hingewiesen.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.